* mittlere Reife/ einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
* mindestens befriedigenden Abschluss im Abschlusszeugnis der mittleren Reife/ im Zeugnis des als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes bzw., sofern noch kein Endzeugnis vorliegt, einen mindestens befriedigenden Notendurchschnitt in den letzten beiden Zeugnissen
* bei ausländischem Schulabschluss einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von Deutschkenntnissen, vergleichbar mit dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis
* Deutsche Staatsangehörigkeit/ Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates