Ihre Aufgaben
1. Intensive Förderung, Begleitung und Betreuung von Kindern im Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt
2. Aktive Gestaltung des Gruppenalltags, besonders unter den Gesichtspunkten Bindung und Exploration sowie Integration und Inklusion
3. Aktive Mitgestaltung der Elternpartnerschaft
4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde vor Ort
Ihre Voraussetzungen
5. Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagoge*in oder eine vergleichbare Qualifikation nach dem BayKiBiG
6. Teamarbeit, Eigeninitiative, Aufgeschlossenheit für neue Ideen, flexible Gestaltung der Arbeitszeit
7. Toleranz und Offenheit gegenüber verschiedenen Kulturen und Nationalitäten
8. Nachweis der persönlichen Eignung zur Betreuung und Beaufsichtigung von Minderjährigen (Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Abs. 2 BZRG)
9. Für nach 1970 geborene Bewerber*innen der Nachweis einer vollständigen Masernschutzimpfung oder einer durchgemachten Masernerkrankung (Titernachweis)
10. Loyalität gegenüber Kirche und Diakonie
Unser Angebot
11. Eine anspruchs- und verantwortungsvolle, sowie abwechslungsreiche Beschäftigung in Teilzeit mit 25 Wochenstunden; unbefristet
12. Attraktive Vergütung nach AVR-Bayern Diakonie (E8 zzgl. Zulage nach Anlage 3b)
13. Bei uns gibt es keine Rentenlücke! Zum Glück zahlen wir eine zusätzliche Altersversorgung.
14. Zahnersatz fällig? Unsere Zusatzversicherung ist inklusive.
15. Work-Life-Balance gesucht? Wir bieten 33 freie Tage (30 Tage Urlaub und zusätzlich 3 weitere freie Tage am / für Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester)
16. Exklusive Vorteile:
- 85% Jahressonderzahlung im November
- Einkaufsvergünstigungen über Corporate Benefits
- Familienfreundliche Zuschüsse über unser Familienbudget
- Bike-Leasing und vieles mehr
17. Im Rahmen des Familienbudgets übernehmen wir einen Großteil der Kinderbetreuungskosten und subventionieren die schul- und ausbildungsbezogenen Aufwendungen Ihrer Kinder. Wir unterstützen Sie bei der Pflege Ihrer Angehörigen.
18. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besonders berücksichtigt
(Benefits abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen)