Zur Unterstützung unseres Teams in der Außenstelle Maisach suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitarbeiter Verkehr (m/w/d) in der Außenstelle München-Maisach.
Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
1. Vorbereitung, Entwurf und Erstellung von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 Abs. 2 StVO
2. Organisation und Teilnahme an Verkehrsbesprechungen sowie Abstimmung mit internen Geschäftsbereichen, Autobahnmeistereien und Dritter (z.B. Verkehrsbehörden, Polizei, Bau- und Verkehrssicherungsunternehmen, Rettungskräfte)
3. Prüfung von Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen auf Grundlage einschlägiger Normen und Gesetze (z. B. StVO, RSA)
4. Erstellen von Verkehrszeichenplänen mit dem Programm Dr. Haller
5. Abnahme von Verkehrsführung
6. Mitarbeit in der Baubetriebsplanung, Eingabe und Pflege von Arbeitsstellendaten im Management- und Informationssystem (MIA)
Das sollten Sie mitbringen:
7. Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (Vfa) oder im kaufmännischen bzw. verwaltungsorientierten Bereich oder eine Ausbildung mit technischem Hintergrund oder ähnliche Qualifikation bzw. durch berufliche Erfahrung erworbene, gleichwertige Eignung
8. Kenntnisse im Bereich des Straßenverkehrsrechts (StVO, VwV-StVO)
9. Anwenderkenntnisse in den relevanten Vorschriften (z.B. RSA, ASR, RAA, RWB, RWBA, RUB, RPS, ZTV-SA)
10. Sicherer Umgang mit den MS-Office Programmen
11. Führerschein Klasse B
12. Deutschkenntnisse vergleichbar Niveaustufe C1
Das wäre wünschenswert:
13. Sicherer Umgang mit Zeichenprogramm „Dr. Haller“ und dem Management- und Informationssystem (MIA) bzw. die Bereitschaft, sich in die Programme einzuarbeiten
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
14. Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
15. Freude an der Arbeit im Team
16. Hohe Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Einsatzbereitschaft
17. Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz
Entgeltgruppe: E9a
Die Vergütung erfolgt gemäß o.g. Entgeltgruppe entsprechend den tariflichen Eingruppierungsvorschriften des. Über die Anerkennung der Entgeltstufe wird entsprechend der individuellen Arbeitserfahrung entschieden.
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Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.