Bei der Stadt Andernach ist wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers die Stelle der/des
Bürgermeisterin/
Bürgermeisters (m/w/d)
zum 28.10.2026 neu zu besetzen. Die/Der Bürgermeisterin/Bürgermeister ist die/der Erste hauptamtliche Beigeordnete der Stadt Andernach. Der Stelleninhaber bewirbt sich um eine Wiederwahl.
Die Stadt Andernach ist eine große kreisangehörige Stadt mit 4 Stadtteilen (über 30.000 Einwohner) und gehört - zwischen Koblenz und Bonn gelegen - zum Landkreis Mayen-Koblenz. Die Stadt ist geprägt von der historischen Altstadt mit historischem Garten und der günstigen Lage am Rhein und zeichnet sich durch einen hervorragenden Wohn-, Kultur- und Freizeitwert aus. Sie beheimatet vielfältige aufstrebende Gewerbe- und Industrieansiedlungen und verfügt über eine ausgewogene Infrastruktur und ein hohes Bildungsangebot (alle Schulformen sind am Ort vorhanden). Touristische Bekanntheit hat die Stadt Andernach durch ihre über 2000jährige Geschichte, das Projekt der „Essbaren Stadt“ sowie den höchsten Kaltwasser-Geysir der Welt.
Die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister wird vom Stadtrat der Stadt Andernach für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung erfolgt entsprechend der Kommunal-Besoldungsverordnung Rheinland-Pfalz nach B2/B3 BBesG. Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig; dies gilt auch, wenn aufgrund einer Erhöhung der maßgeblichen Einwohnerzahl das Amt in eine höhere Besoldungsgruppe einzustufen war. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerben sollten sich zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, die mit den Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung neben dem Oberbürgermeister als Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich, leistungsorientiert und bürgernah zu führen. Ausgewiesene Führungsqualitäten, ein Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss sowie Verwaltungserfahrung werden erwartet.
Die Bewerberin/Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine Bewerbungsunterlagen allen Fraktionen im Stadtrat Andernach zur Verfügung gestellt werden.
Es wird erwartet, dass die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ihren/seinen Wohnsitz in Andernach nimmt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 29. Dezember 2025 (keine Ausschlussfrist) unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl“ erbeten an
Stadtverwaltung Andernach, Läufstraße 11, 56626 Andernach