Umfang:
in Teilzeit ca. 19 h / Woche
Befristung:
unbefristet
Vergütung:
TVöD
Beginn:
ab sofort
Bewerbungsfrist:
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung
Nutzen Sie dafür bitte unser Bewerber-Portal.
Weitere Informationen:
Frau Larissa Diedrich, pädagogische Leitung
0151/
Personalabteilung der VG Traben-Trarbach, Frau Saskia Kaufmann,
06541/708245
Weitere Infos finden Sie unter
.
Der Kindertagesstätten-Zweckverband Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sucht für seine Kindertagesstätte in Flussbach eine
Hauswirtschaftskraft (m/w/d)
Unsere Familien-Kita Arche Noah in Flussbach betreut und begleitet täglich rund 20 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren in einer liebevollen, sicheren und anregenden Umgebung.
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist ein wichtiger Bestandteil unseres pädagogischen Konzepts.
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Hauswirtschaftskraft.
Damit sich alle bei uns rundum wohlfühlen, spielt eine gesunde und leckere Ernährung eine wichtige Rolle – und dafür brauchen wir Sie
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
* Zubereitung eines kindgerechten, ausgewogenen Mittagessens angelehnt an die Qualitätsstandards der DGE
* Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Küchenbereich
* Einhaltung und Sicherstellung von Hygienestandards (HACCP) und Ordnung in der Küche
* Mitgestaltung einer positiven Esskultur und liebevollen Atmosphäre
Wir erwarten von Ihnen:
* Freude am Kochen und am Umgang mit den Kindern
* Sorgfältige, zuverlässige, selbstständige und saubere Arbeitsweise
* Idealerweise Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung (nicht zwingend erforderlich)
* Teamgeist und Freundlichkeit
Was wir Ihnen bieten:
* Einen festen, sicheren Arbeitsplatz in einer wertschätzenden Umgebung
* Geregelte familienfreundliche Arbeitszeiten (keine Wochenenden, keine Spätschichten)
* Ein herzliches Team und ein Arbeitsplatz mit Sinn
* Raum für eigene Ideen in der Gestaltung gesunder Mahlzeiten
* Vergütung nach dem TvöD
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.