Rechtspfleger/in: Herausforderungen und Chancen in der Rechtspflege
In dieser herausfordernden und abwechslungsreichen Position sind Sie als Rechtspfleger/in tätig und übernehmen wichtige Aufgaben in der Rechtspflege. Sie arbeiten eng mit Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen, um sicherzustellen, dass die Gesetze einheitlich angewendet werden.
Ihre Hauptaufgaben
* Entscheidungen in Grundbuchsachen treffen, wie z.B. Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung
* Entscheidungen über fast alle Eintragungen in Registersachen treffen, wie z.B. Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- oder Vereinsregister
* Familienrechtliche Genehmigungen erteilen
* Aufgaben des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts wahrnehmen, insbesondere die Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie die Überwachung ihrer Tätigkeit
* Aufgaben des Nachlassgerichts wahrnehmen, wie z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
* Die Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte wahrnehmen: Hier helfen sie Rechtssuchenden weiter (z.B. durch Aufnahme von Klagen) und erteilen in Fällen der Beratungshilfe kostenlos Rechtsauskünfte
* Die Kosten in Zivil-, Familien- und Strafsachen festsetzen sowie die Rechtsanwaltsvergütung bestimmen
* Insolvenzverfahren bearbeiten, nach deren Eröffnung
* Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung durchführen
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts wahrnehmen; dazu gehören insbesondere der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Pfändung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften durchführen (einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen)
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung wahrnehmen (z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)
Die Ausbildung
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Die Studiengänge I und II finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht.
Die Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft soll die Fähigkeit vermitteln, die im Fachstudium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus sollen die Anwärter angeleitet werden, die Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, Entscheidungen zu treffen und diese klar zu begründen. Auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wird geübt.
Die schriftliche Rechtspflegerprüfung findet gegen Ende des Studiums II vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt. Auf Grund der bestandenen Rechtspflegerprüfung verleiht die Hochschule dann den akademischen Grad