Die Aufgabe umfasst die kompetente Fach- und Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden im Sozialdienst und die Verantwortung für die soziale Betreuung von Menschen mit einer diagnostizierten Alkoholerkrankung. Fachliche Voraussetzung: Staatlich anerkannter Abschluss im Sozialwesen Master/BA oder Diplom. Bei persönlicher und fachlicher Eignung Suchttherapeut/-in mit Leitungserfahrung Wohnstätte. Einschlägige Berufserfahrung in der Suchtkrankenhilfe ist von Vorteil.