Bei der Stadt Königs Wusterhausen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Dezernent*in Bürgerdienste, Ordnung und Finanzen (m/w/d/k.A.)
in Kombination mit der Wahrnehmung der Aufgabe der Kämmerin/ des Kämmerers zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). In das Dezernat II Bürgerdienste, Ordnung und Finanzern sind das Amt Ordnung, Sicherheit und Bürgerdienste mit den Sachgebieten Ordnungsrecht, Bürgerservice, Gewerbe und Standesamt sowie Brandschutz und das Amt Finanzmanagement mit den Sachgebieten Haushalt, Stadtkasse und Steuern eingeordnet. eine Beschäftigung in Vollzeit, die Wochenarbeitszeit beträgt dann 39 Stunden, mit flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches,
die Eingruppierung in Entgeltgruppe E 15 (5.669€ - 7.980€) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bei unmittelbarem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst kann die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, Entgelterhöhung ab 1. eine abwechslungsreiche, herausgehobene Position mit Gestaltungsspielraum und hoher Außenwirkung, in einem modernen Arbeitsumfeld mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
Gesundheitsangebote unseres Kooperationspartners sowie die arbeitsmedizinische Betreuung durch unseren Betriebsarzt,
Leistungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter anderem: 30 Tage Erholungsurlaub, ab 2027 ein zusätzlicher Tag und bezahlte Freistellung am 24. Jahressonderzahlung, Erhöhung in 2026 und Zeit-statt-Geld-Wahlmodell - Umwandlung der Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage, Zusatzversorgung, leistungsorientierte Bezahlung
Das erwartet Sie: Neben der verantwortlichen und motivierenden Leitung und Führung v
Gesamtverantwortung für die Ausrichtung der Ämter und Sachgebiete unter Entwicklung von Leitlinien, Zielen und übergeordneten Konzepten zur modernen Verwaltung,
Initiierung, Steuerung und politische Abstimmung übergreifender Konzepte sowie die strategische Modernisierung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen im Dezernat,
Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsleitung zur Verwaltungsteuerung,
Weiterentwicklung des Bürgerservices und des Ordnungsamtes im Sinne einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung,
Weiterentwicklung der Gefahrenabwehrbedarfsplanung und der kommunalen Maßnahmen im Zivil- und Katastrophenschutz, Mitwirkung in leitender Funktion im Verwaltungsstab für besondere Lagen,
Vertretung der Interessen der Kommune sowie Repräsentation der Stadtverwaltung gegenüber dem Landkreis, externen Gremien, Fachverbänden und Kooperationspartnern,
Repräsentation und Vertretung der Kommune in Expertenkreisen und Netzwerken sowie inhaltliche Betreuung und Moderation eigener Netzwerke,
Übernahme von repräsentativen Terminen nach der Benennung zum weiteren Stellvertreter der Bürgermeisterin,
Ausgeprägte strategische und konzeptionelle Fähigkeiten, Management-Qualitäten und ein hohes Maß an Teamorientierung werden vorausgesetzt.
mehrjährige praktische Erfahrungen in leitender Position einer Verwaltung/ Organisationseinheit im oben beschriebenen Aufgabengebiet, in der Führung komplexer Verwaltungsstrukturen sowie in der strategischen Personal- und Haushaltssteuerung,
Kenntnisse der Verfahrens- und Entscheidungsstrukturen in einer Kommunalverwaltung,
Diese beantwortet Ihnen gern Frau Stephanie Press telefonisch unter der Nummer. Das sollten Sie noch wissen: Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Die Stadt Königs Wusterhausen fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Wir setzen uns aktiv für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengleichheit aller Beschäftigten im Berufsleben ein. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.