1. Durchführung von theoretischem und praktischen Unterricht für die Führerscheinklassen B/C/CE
2. Vermittlung von Kenntnissen zu Fahrtechnik, Verkehrsregeln, Sicherheit und wirtschaftlicher Fahrweise
3. Durchführung von Prüfungsfahrten und Begleitung zu Prüfungen
4. Pflege der Ausbildungsdokumentation gemäß gesetzlichen Vorgaben
5. Beratung und Betreuung der Fahrschüler während der gesamten Ausbildung
6. Durchführung von Trainings (z. B. Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG)