Bei geeigneter Qualifikation (Beschäftigungslehrgang II) besteht die Möglichkeit der späteren Übernahme der Abteilungsleitung im Ordnungs- und Gewerbeamt.
Vertretung im Gewerbewesen, Veranstaltungen u.a.
EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen, sowie selbständiges Arbeiten werden vorausgesetzt. Der Besitz eines PKW-Führerscheins wäre wünschenswert.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Bezahlung richtet sich nach der Qualifikation und der Berufserfahrung nach dem TVöD mit allen üblichen sozialen Leistungen im öffentlichen Dienst, wie z.B. Leistungsprämien oder Zusatzversorgung.
Einarbeitung durch erfahrene Kollegen
Jobrad, Wellpass, betriebliche Gesundheitsangebote.