Justizfachwirt
Der Beruf des Justizfachwirts beinhaltet fundierte Kenntnisse im Rechts- und Verfahrensrecht.
* Fundierte fachkundliche Kenntnisse in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Handelsrecht sowie Einblick in das Prozessverfahren
* Voraussetzung ist ein ausgeprägtes Organisationsvermögen mit Schwerpunkt auf Terminkoordination, Aktenmanagement, Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen