Sie suchen nach einer Herausforderung im Bereich der IT-Verwaltung? Wir bieten eine Position als IT-Administrateur an, bei der Sie sich auf die Sicherstellung eines effizienten und stabilen Betriebs von IAM-Anwendungen konzentrieren können.
Ihre Aufgaben
Als IT-Administrateur werden Sie für die folgenden Aufgaben verantwortlich sein:
* Sicherstellung eines effizienten und stabilen Betriebs der IAM-Anwendung für die "Bayern-PKI 2.0"
* BSI Grundschutzkonforme Erstellung und Pflege von Betriebshandbüchern und anderen Dokumentationen des Aufgabenbereichs
* Aktive Beratung der internen und externen Kunden bezüglich IAM-Anwendungen und Aufzeigen von Optimierungspotenzialen
* Weiterentwicklung der Applikationsarchitektur sowie Konzeption und Umsetzung von neuen Schnittstellen zur Anbindung weiterer Quell- und Zielsysteme
Ihre Qualifikationen
Wir suchen nach einem kundigen IT-Experten mit Erfahrung im Bereich der IAM-Anwendungen. Idealerweise besitzen Sie ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Informatik oder Wirtschaftsinformatik und mehrjährige Berufserfahrung im genannten Aufgabenbereich.
* Erfolgreich abgeschlossenes Studium (Dipl.-FH oder Bachelor) im Studienfach Informatik, Wirtschaftsinformatik oder eines vergleichbaren Studiengangs und mehrjährige Berufserfahrung im genannten Aufgabenbereich
* Oder: Eine erfolgreich abgeschlossene IT-Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung im genannten Aufgabenbereich und in Kombination mit umfangreichen Fortbildungen in zwei weiteren IT-Fachgebieten (z.B. in Programmierung, Betriebssystemadministration und Netzwerkadministration)
Unser Angebot
Bei uns erhalten Sie:
* Unterstützung bei der Suche nach einer Staatsbedienstetenwohnung
* Sehr gute Work-Life-Balance und bis zu 80 % Homeoffice
* Einen unbefristeten Arbeitsvertrag und einen krisensicheren Arbeitsplatz
* Für IT-Bachelorabsolventen (w/m/d) besteht, je nach persönlicher Eignung, Leistung und Befähigung, die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der 3. Qualifikationsebene
* In Einzelfällen kann ggf. ein Zuschlag nach Art. 60a BayBesG gewährt werden