Ein wichtiger Teil des Sanitätsversorgungszentrums sind Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnmedizinische Fachangestellter.
Bei der Ausbildung werden Sie in eine Zukunftsbranche eingeführt und haben die Möglichkeit, Ihre Karriere zu starten.
Ihre Aufgaben:
* Sie lernen alle Behandlungsabläufe in einer zahnärztlichen Praxis kennen und erlernen die organisatorischen und administrativen Aufgaben, die zur Vorbereitung und Durchführung zahnmedizinischer Behandlungen anfallen.
* Sie bekommen Sicherheit darin, Patientinnen und Patienten vorbeugende Maßnahmen der Zahngesundheit selbstständig zu erläutern.
* Sie assistieren bei der Prophylaxe und zahnmedizinischen Behandlungen und betreuen Patientinnen und Patienten vor, während und nach der Behandlung.
* Sie erfassen Leistungen für die Abrechnung und erledigen den Schriftverkehr.
Ihre Qualifikationen:
* Sie müssen einen mindestens befriedigenden Hauptschulabschluss haben.
* Sie müssen gute Leistungen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fächern Biologie und Chemie haben.
* Sie gehen einfühlsam mit Menschen um und sind verantwortungsbewusst und konzentrationsfähig.
* Sie arbeiten gewissenhaft und gerne im Team.
Ihre Vorteile:
1. Sie absolvieren Ihre Ausbildung bei einem anerkannten Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
2. Sie sichern sich mit der fundierten Qualifizierung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten hervorragende Berufsperspektiven.
3. Sie werden von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die für Ihren optimalen Berufsstart sorgen.
4. Sie bauen im Verlauf Ihrer Ausbildung Ihr Fachwissen in der zahnmedizinischen Versorgung, der Praxisorganisation und in der zahnmedizinischen Assistenz kontinuierlich aus.
5. Sie schließen Ihre Ausbildung mit einer Abschlussprüfung an der (Landes-) Zahnärztekammer ab.
6. Ihr monatliches Ausbildungsentgelt erhöht sich über alle drei Ausbildungsjahre.
7. Sie haben die Möglichkeit, Familien-/Kinderzuschläge zu erhalten.
8. Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr, + 24.12. und 31.12. dienstfrei.
9. Sie profitieren bei evtl. anfallenden Überstunden vom Ausgleich in Form von Freizeit.