Die Hochschule Geisenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Präsidentin / einen Präsidenten
(m/w/d).
Wo?Geisenheim in der Kulturregion Rheingau (Metropolregion Rhein-Main)
Wie?Vollzeit, Bes.Gr. W L2 HBesG
darüber hinaus können Funktionsleistungsbezüge gewährt werden
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Hochschule gem. § 44 HessHG nach außen und ist Dienstvorgesetzte oder -vorgesetzter des Personals der Hochschule. Nach § 45 HessHG kann zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist, sowie zu Beginn der Amtszeit die Altersgrenze nach § 33 Abs. 3 HBG nicht überschritten hat. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Erweiterten Senat der Hochschule gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der gegenwärtige Amtsinhaber scheidet aus Altersgründen aus.
Gesucht wird eine wissenschaftlich ausgewiesene, überzeugungsstarke wie integrierende und vernetzende Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung im Management an einer Hochschul- oder Wissenschaftsorganisation. Sie soll sich den Kernaufgaben der Hochschule Geisenheim in Lehre, Forschung und