* Betreuung der Bewohnerschaft zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft durch Unterstützende und Qualifizierte Assistenz, gem. Bundesteilhabegesetz (BTHG). Grundlage sind die 9 Lebensbereiche der ICF.
* Zur Erfüllung dieser Aufgaben und Verantwortung gehören auch:
o Kontakte und Vernetzung mit/ zu ges. Betreuung, Angehörigen Ärzten, Therapeuten und kooperierenden Einrichtungen
o Einfache Behandlungspflegen nach ärztlicher Anordnung, gemäß des Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen
o Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften
o Durchführung des Dokumentationswesens & Kommunikation im Team
o Gemeinsame Erarbeitung von individuellen Betreuungskonzepten & Pflegeplänen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens BEI_NRW
o Berichtswesen und Antragstellung an/ mit den Kostenträgern
Sie bringen mit
* Eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken-/ Alten-/ Kinder-krankenpfleger*in, Familienpfleger*in oder Heilerziehungs-pfleger/Erzieher, oder eine gleichwertige staatlich anerkannte Berufsqualifikation
* oder über eine gleichwertige staatlich anerkannte Berufsqualifikation verfügt
* Verpflichtung zum zeitlichen flexiblen Einsatz nach Maßgabe eines Dienst- und Einsatzplanes, innerhalb einer 5-Tagewoche
* Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, Teamfähigkeit
* Identifikation mit den Grundsätzen und dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt
Wir bieten Ihnen
* ein attraktives Tarifgehalt mit einer Jahressonderzahlung
* eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge in Höhe von 4,5 % des Monatsgehalts
* Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen
* 30 Tage Urlaub und tariflichen Zusatzurlaub
* eine 5-Tage-Woche und flexible Arbeitszeiten
* Fortbildung & Qualifizierung
* Hilfe in Fragen der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen
* attraktive Mitarbeiterrabatte über „corporate benefits“
* Gesundheitsbonus