Rechtspflegerin/Rechtspfleger als Fachjurist/in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
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**Ihre Aufgaben**
Als Rechtspflegerin/Rechtspfleger sind Sie ein Fachjurist/in, der die ihnen auf Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahrnimmt. Ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar.
Sie nehmen Entscheidungen im Wesentlichen im Bereich der Rechtspflege vor. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen
* Entscheidung über Eintragungen in Registersachen
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts und Betreuungsgerichts
* Aufgaben des Nachlassgerichts
* Wahrnehmung von Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen
* Festsetzung von Kosten und Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen
**Die Ausbildung**
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
**Einstellungsvoraussetzungen**
Um eingestellt zu werden, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Dazu zählen u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz.
Darüber hinaus müssen Sie allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.