Jobbeschreibung
Sie nehmen als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger wichtige Aufgaben in der Justizverwaltung wahr. Sie sind für die Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen und familienrechtlichen Genehmigungen zuständig.
Tätigkeitsspektrum
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen)
* Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts (Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern)
* Aufgaben des Nachlassgerichts (Testamentseröffnungen, Erteilung von Erbscheinen)
Bildung und Qualifikation
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Die Studiengänge finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten.
Voraussetzungen
1. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein.
2. Die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand muss nachgewiesen werden.
3. Das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.
Weiteres
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
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