Finanzamt Mannheim-Neckarstadt
Bewerbungsschluss: 30.09.2025
Entgeltgruppe 4 TV-L
Vollzeit (39,5 Std./Woche), unbefristet
Die Finanzämter sind Landesbehörden und stellen die unterste Ebene im dreistufigen Aufbau der Landesfinanzverwaltung dar. In den Finanzämtern werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen geprüft, Steuern festgesetzt und erhoben. In Baden-Württemberg sind hierfür 65 Finanzämter mit ca. 16.000 Beschäftigten verantwortlich.
Aufgaben
* tägliche Postbearbeitung (Postein- und -ausgang / Nachbearbeitung und Verteilung des internen Postumlaufs)
* Bearbeitung und Verteilung elektronischer Vorgänge
* Post zum Scannen vorbereiten
* Kurierfahrten zwischen den einzelnen Lokationen der beiden Mannheimer Finanzämter
* Zuordnung von nicht elektronisch zuordenbaren Belegen und Steuererklärungen
* Archivierung
* Steuernummern abfragen
* Fristverlängerungen bearbeiten
Profil
* freundliche und höfliche Umgangsformen
* Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
* Fähigkeit zur Abstimmung der Arbeitszeit mit anderen Beschäftigten
* Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten entsprechend des aktuell auftretenden Arbeitsanfalls
* schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
* Deutsche Sprache in Wort und Schrift
* Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten
* sicherer Umgang mit dem PC
* Führerschein Klasse B
* sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Wir bieten
* eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
* Gleitzeit von 06:15 – 18:45 Uhr
* Mitarbeit in einem dynamischen Team
* praktische Einarbeitung im Finanzamt
* Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr (JobTicket BW)
* Radleasing-Angebot JobBike BW
* die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten
Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Ausbildung und Berufserfahrung sowie vorhandenen besonderen Fachkenntnissen erfolgt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Berufserfahrung bei der Einreihung in die Erfahrungsstufen zu berücksichtigen.
STBL1_DE