Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Jobbeschreibung
* erstes und zweites juristisches Staatsexamen (in Summe der Examensergebnisse mindestens 13 Punkte) und mind. zweijährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
* oder: wissenschaftlicher Hochschulabschluss in Verwaltungswissenschaften (konsekutiver oder nicht-konsekutiver Master, Universitäts-Magister, Universitätsdiplom) und mind. zweijährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
* deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines Mitgliedstaats der EU oder EFTA
* ausgezeichnete, verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C2)
* Bereitschaft zu regelmäßigen monatlichen Dienstreisen zwischen den Standorten des BfAA (Berlin, Brandenburg an der Havel und Bonn)
Bitte beachten Sie, dass wir nur Bewerbungen berücksichtigen können, mit denen innerhalb der Bewerbungsfrist die Mindestanforderungen nachgewiesen wurden.
Ausnahmen und zusätzliche Hinweise für Bewerbende in Ausbildung oder Bewerbende mit ausländischem Bildungsabschluss/Zeugnissen finden Sie auf unserer BfAA‑Karriereseite .
Wir freuen uns ergänzend über
* Nachgewiesene Vorerfahrung in Führungsfunktionen und/oder dem Management von Ressourcen oder Prozessen
* Nachgewiesene fundierte Fachkenntnisse in der Personalbezahlung mit dem Schwerpunkt Auslandsdienstbezüge
* Gute IT‑Anwendungskenntnisse in Microsoft Word, Excel, Outlook sowie vorzugsweise SAP PVS
Das macht Sie als Person aus
* Sie haben Gestaltungswillen und Freude daran, am Aufbau des neu errichteten BfAA aktiv mitzuwirken.
* Sie sind in der Lage, sich an verändernde Anforderungen anzupassen und verfügen über die Fähigkeit zur kreativen Problemlösung.
* Sie sind eine engagierte Persönlichkeit mit hoher Kooperationskompetenz, die in der Lage ist, effektiv mit verschiedenen Teams und Arbeitseinheiten zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.
* Strategisches Denken und Planungskompetenz zeichnen Sie aus.
* Sie sind in der Lage, Entscheidungen zu treffen und diese erfolgreich zu kommunizieren.
* Sie behalten auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf, agieren souverän und gelassen.
Bitte beachten Sie!
Die Einstellung von Bewerbenden erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund). Für Tarifbeschäftigte beim Arbeitgeber Bund, ist im Rahmen der tarifrechtlichen Vorgaben eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an das BfAA möglich.
Beamtinnen und Beamte werden in ihrem aktuellen Statusamt, höchstens jedoch bis zur ausgeschriebenen Besoldungsgruppe A 14, grundsätzlich nach einer vorhergehenden Abordnung versetzt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Zulassung zur höheren Laufbahn nach § 24 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) möglich.
Bewerben können sich auch Personen, die bereits beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beschäftigt sind. Ihre Bewerbung steht Bewerbungen externer Personen gleichrangig gegenüber.
Der Dienstposten ist ausschließlich in Vollzeit zu besetzen.
Das BfAA ist bestrebt, erfolgreichen Bewerbenden bei Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Verbeamtung anzubieten. Nähere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer BfAA‑Karriereseite .
Wir leben Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aufgrund der aktuellen Unterrepräsentanz von Frauen in dem ausgeschriebenen Bereich sind Bewerbungen von Frauen auf diese Ausschreibung besonders erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen grundsätzlich bevorzugt berücksichtigt.