Als Rechtspfleger/in werden Sie für die Ausführung von gerichtlichen Entscheidungen und die Wahrnehmung von Aufgaben zuständig, die sich auf das Amtsgericht beziehen.
Ihre Arbeit besteht darin, die Interessen der Beteiligten bei den Gerichtsverfahren zu vertreten. In diesem Zusammenhang führen Sie das Grundbuch und das Handelsregister sowie Testamente eröffnen und Erbscheine erteilen.
Zusammen mit der Leitung der Rechtsantragstelle sind Forderungspfändungen durchzuführen, Grundstücke zu versteigern und Insolvenzverfahren zu begleiten.
Besonders wichtig ist es, dass Sie entscheidungsfreudig, flexibel und mit Durchsetzungsvermögen arbeiten. Darüber hinaus benötigen Sie eine hohe Belastbarkeit und gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
In einem dualen Studium dauert diese Ausbildung drei Jahre an, wobei zwei davon am Theoretischen Schwerpunkt an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege stattfinden. In den restlichen zwei Abschnitten erfolgt die Praxisausbildung in verschiedenen Gerichtsstandorten.
Bei dieser Tätigkeit werden Ihnen Ihre Kompetenzentwicklung und fachliche Qualifikation stetig unterstützt. Dies liegt daran, dass ein großer Fokus auf die persönliche Entwicklung gelegt wird.