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Amtsleiter des stadtbauamtes (m/w/d)

Gotha
Stadtverwaltung Gotha
Inserat online seit: 26 Mai
Beschreibung

- Die Stadt Gotha -

sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen


Amtsleiter des Stadtbauamtes (m/w/d)

in der Stadtverwaltung Gotha.

Zu Ihren Kernaufgaben gehören:

* Leitung und strategische Steuerung des Fachamtes sowie Führung und Entwicklung der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
* Verantwortung für die technische Oberleitung bei der Planung, Umsetzung und Betreuung von Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen komplexer Bauvorhaben, Bauabschnitte und Großprojekte in den Bereichen Straßenbau, Bahnkörper, Ingenieurbauwerke, Plätze, Freianlagen sowie Hochbau
* Eigenverantwortliche Entscheidung über die verwaltungsseitige Bearbeitung grundsätzlicher und komplexer Straßenrechtsangelegenheiten, insbesondere Gestattungsverträge, Widmung und Einziehung von Straßen sowie Angelegenheiten des Straßenausbaus, der Erschließungsverträge und Beitragserhebungen
* Gesamtverantwortung für die Grundstücksverwaltung und den Grundstücksverkehr
* Verantwortung für die Verkehrsplanung sowie die Verkehrsnetzzielplanung
* Vertretung des Stadtbauamtes in Ausschüssen des Stadtrates sowie in weiteren Gremien, einschließlich der Erarbeitung von Satzungen, Gebührenordnungen, Benutzungsregelungen und Beschlussvorlagen für den Amtsbereich
* Wahrnehmung der übertragenen Unternehmerpflichten gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung
* Mitwirkung bei der Haushaltsplanung und Budgetsteuerung für den Verantwortungsbereich

Unsere Erwartungen:

* Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Bauwesen verbunden mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Planung und Bauleitung von Baumaßnahmen
* Umfassende Fachkenntnisse im Bau-, Verwaltungs- und Vertragsrecht
* Ausgeprägte Führungskompetenz, Entscheidungsstärke und Durchsetzungsvermögen
* Hohes Verantwortungs- und Kostenbewusstsein sowie Verhandlungsgeschick und Eigeninitiative
* Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie einschlägiger Fachsoftware
* Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke

Ihre Vorzüge:

* Eine tarifgerechte Eingruppierung nach den geltenden Bestimmungen des TVöD (VKA)
* Jahressonderzahlung sowie eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
* Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 40,00 € monatlich
* Betriebliche Altersvorsorge über die ZVK Thüringen
* 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr
* Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, unter anderem Hansefit und weitere Angebote
* Möglichkeit des Fahrradleasings über JobRad
* Einen sicheren und modernen Arbeitsplatz im Herzen der Residenzstadt Gotha
* Eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit
* Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Entwicklung

Eingruppierung:

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA). Im Rahmen der tariflichen Regelungen besteht zudem die Möglichkeit die Arbeitszeit perspektivisch auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Einstellung soll grundsätzlich unbefristet erfolgen. Wir behalten es uns jedoch vor, je nach Vorliegen des Grades der einschlägigen Berufs- und Führungserfahrung, die Stelle zunächst gemäß § 31 Abs. 1 TVöD-VKA (Führung auf Probe) für zwei Jahre zu befristen. Bei entsprechender Eignung und Bewährung wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgeführt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 9. Juni 2026.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail (ausschließlich als zusammenhängendes PDF-Dokument) an bewerbung@gotha.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha.

Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse sowie die Abschriften Ihrer Schul-, Berufs- oder Studienab-schlüsse bei.

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Was gilt es zu beachten?

Allgemein

Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.

Gleichstellung

Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.

Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Datenschutz

Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik: Stellenausschreibung) hinterlegten Hinweisen zur Datenverarbeitung.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unserer Hinweise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt dies zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand per E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet.

gez. Kreuch
Oberbürgermeister

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