Sie planen Ihre Karriere im Gesundheitswesen und möchten schnell Fuß fassen? Eine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin könnte genau das Richtige sein. Hier erfahren Sie alles Wichtige über diese attraktive Berufsausbildung.
Die Ausbildung dauert nur ein Jahr und umfasst 770 Stunden theoretische Ausbildung sowie eine praktische Ausbildung im Umfang von 720 Stunden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Titel "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin" oder "Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer". Der Zugang ist einfach: Sie benötigen einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss, Realschulabschluss oder einen gleichwertigen mittleren Schulabschluss, sowie einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung und einen positiven Bescheid der Landesbehörde über die Verkürzung der Ausbildung.
Während Ihrer Ausbildung werden Sie in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens unterrichtet und können Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf die Praxis anwenden. Die Vertiefung der berufspraktischen Handlungskompetenzen erfolgt durch eine strukturierte Praxisanleitung im beruflichen Praxisalltag. Von den Lehrkräften der Berufsfachschule werden Sie während Ihres Praxiseinsatzes begleitet.
Bei Fragen zu Ihrer Ausbildungsplanung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Ausbildung
* Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
* Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss
* Nachweis über die gesundheitliche Eignung
* Nachweis über den positiven Bescheid der Landesbehörde über die Verkürzung der Ausbildung
Ihre Berufsausbildung endet mit einem staatlichen Prüfungsteil bestehend aus schriftlichem, praktischem und mündlichem Prüfungsteil. Mit Bestehen dieser Prüfung erhalten Sie Ihren Abschluss als Staatlich geprüfte/Krüfte Krankenpflegehelferin/Helfer.
Es sind Möglichkeiten gegeben sich die Jahre der Berufstätigkeit bis zu drei anzuerkennen bei entsprechender Weiterbildung/Weiterbildung zum Betreuungskraft und sechs Monaten der Arbeitsförderung nach §81 SGB III und einer Qualifikation für Betreuungskraft gemäß GKV-SV-RL nach §53b SGB XI.
Die Pflegehilfe ist eine vielseitige Aufgabe, die unterschiedliche Aspekte der Pflege umfasst. Zu Ihren Tätigkeiten gehören:
* Betreuung von Patienten in stationären und ambulanten Einrichtungen
* Pflegemaßnahmen wie Ernährung, Hygiene und Bewegung
* Kommunikation mit Patienten, Familien und Fachkollegen
* Umsetzung von Entscheidungen und Notfallmaßnahmen
Mit diesem Ausbildungsgang legen wir den Grundstein für Ihre weitere Karriere im Gesundheitswesen. Nach Abschluss Ihrer Ausbildung haben Sie viele Möglichkeiten, um sich weiterzubilden und neue Herausforderungen anzunehmen.