Ihre Rolle als Rechtspfleger
Als Rechtspfleger sind Sie Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie wahrnehmen die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit, ähnlich wie Richterinnen und Richter.
Ihre Tätigkeiten
* Entscheidungen in Grundbuchsachen treffen
* Eintragungen in Registersachen verantworten
* Familienrechtliche Genehmigungen erteilen
* Aufgaben des Familiengerichts und Betreuungsgerichts wahrnehmen
* Nachlassgerichtsaufgaben erfüllen
* Rechtsantragsstellen leiten
* Kosten und Rechtsanwaltsvergütung festsetzen
* Insolvenzverfahren bearbeiten
* Zwangsversteigerungstermine durchführen
* Vollstreckungsgerichtsaufgaben ausüben
* Geld- und Haftstrafen vollstrecken
Ihre Ausbildung
Das Studium umfasst ein Praktikum bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft sowie ein weiteres Studium an der Hochschule.
Einstellungsvoraussetzungen
* Bewerbung auf Basis von gesetzlichen Voraussetzungen
* Allgemeine Hochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand nachweisen
* 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Fall von Schwerbehinderten 43 Jahre)