Auswahlverfahren
Um als Gerichtsvollzieher ausgebildet zu werden, müssen die kandidatinnen und kandidaten bestimmte fachliche und persönliche voraussetzungen erfüllen.
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* Zu den Voraussetzungen gehören eine abgeschlossene berufsausbildung im juristischen oder kaufmännischen Bereich sowie mindestens drei Jahre Erfahrung in einem förderlichen Beruf.
* Darüber hinaus müssen die Kandidatinnen und Kandidaten das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außer wenn sie schwerbehindert sind, dann darf das Alter höchstens 45 Jahre betragen.
* Die Bewerber müssen außerdem die körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes erfüllen und eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Beamtenrecht innehaben.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kandidatinnen und Kandidaten sich bewerben, indem sie ihre Unterlagen einreichen.
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1. Bewerbungsanschreiben
2. Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit
3. Kopie des Schulabschlusszeugnisses
4. Kopie des Berufsausbildungszeugnisses
5. Kopie des Prüfungszeugnisses der Ausbildung
6. Kopie der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung
7. Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind
8. ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme ihrer Personalakten
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig.
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Schwerebehinderte Bewerber werden bevorzugt eingestellt.