System Engineer Diagnostics & Maintenance Digital Systems
(m/w/d)
Arbeitnehmerüberlassung Kassel Startdatum: sofort Referenznummer: 870152/1
Diesen Job teilen oder drucken
Aufgaben
1. Erstellung der Diagnose-Systemspezifikation für Baugruppen & Komponenten (Bordnetz, GVA & Lichtsysteme, Klimaanlage, Baugruppen, Sensoren, Aktuatoren, etc.) auf Basis von Rh-Diagnose und der UDS-Norm auf Gesamtfahrzeugebene
2. Systemanalyse der Datenkommunikation zwischen der Baugruppen bzw. ECUs
3. Diagnosefähigkeit von Funk- und Kommunikationssystemen (C4ISR-Gerärte) in die E/E-Architektur
4. Prüfung von Auswirkungen von Fehlern über Systemgrenzen hinweg; strukturierte Analyse komplexer Fehlerbilder, von Signal bis zum Gesamtfahrzeug
5. Erstellung von Diagnosekonzepten über mehrere Steuergeräte hinweg
6. Fehlerbaumanalyse, Ursachenanalyse (Root Cause Analysis) mithilfe von Mess- und Analyse-Tools (z. B. CANoe)
7. Begleitung der Ausschreibungsphasen und der Serienentwicklung sowie Abstimmung mit der technischen Projektleitung, Systemteam und Expertenteams zur Erreichung der KPIs und Meilensteine
8. Diagnose-Unterstützung in der Fahrzeugproduktion (EOL-Rechner) und Logistik (Service-Rechnern)
Profil
9. Studiumabschluss im Systems Engineering, E-Technik, Fahrzeugtechnik, Mechatronik oder Informatik
10. Erfahrung in Systems Engineering, System Requirements & MBSE für mechatronische Produkte
11. Systemerfahrung in der Fahrzeugentwicklung nach dem V-Modell, Steuergeräte-Topologie und Vernetzung im Gesamtfahrzeug, E/E-Architektur von Vorteil
12. Kenntnisse in On-Board-Diagnose (OBD) & UDS (ISO 14229), CAN, Ethernet
13. Starkes analytisches und systemisches Denken domänenübergreifend
14. Fähigkeit zur Abstraktion komplexer Systeme mit strukturierter Arbeitsweise
15. Erfahrung in Umgang mit DOORS Classic, Cameo/ Rhapsody, PDM
16. Sehr gute Deutsch- sowie gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Benefits
17. Abwechslungsreiche Tätigkeit in einem renommierten Unternehmen
18. Eine übertarifliche Bezahlung
19. Hohes Maß an Eigenverantwortung
20. Jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen