Wir suchen dich
zur Verstärkung unseres Trainings-Teams in Stuttgart und Karlsruhe.
Ab wann?
Die Aufgaben
* Betreuen von MS Outlook einer öffentlichen Verwaltung, insb. Erstellen und Anpassen von Gruppenrichtlinien sowie Behandeln von Incident, Changes, Problemklärungen
* Mitarbeiten bei der Produktbetreuung von MS Office (Komplett-SW inkl. Viewer)
* Erstellen und Anpassen von Makros und Vorlagen für MS Office
* Umsetzen von BSI-Anforderungen, Erstellen/Pflege der Konzepte und Dokumentationen
* Einrichten von Automationsprozessen in der Produktion
* Optimieren von Betriebsabläufen
Das bringst du mit
* Sehr gute Kenntnisse in allen aktuellen MS Office Anwendungen
* Erfahrung mit Gruppenrichtlinien (GPO) und in der Anwendung von MS Office in großen Organisationen
* Mehrjährige Erfahrung in GPO-/Office-Entwicklung in Unternehmensumgebungen
* Kenntnisse in der Makroentwicklung für MS Office
* Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. C1)
* Gute Englischkenntnisse (mind. B1) für die Kommunikation mit Microsoft und externen Softwarelieferanten
Warum wir?
* Beständigkeit und Abwechslung – Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich für den öffentlichen Sektor wie auch für private Unternehmen und treiben Veränderungen aktiv voran.
* Kurze Entscheidungswege – Und zwar wirklich: Gute Ideen setzen wir gerne schnell um.
* Weiterbildungen – Das ist unser tägliches Brot: Gemeinsam mit der Führungskraft werden Ziele gesetzt und Du wirst fit gemacht für die nächste Herausforderung.
* Verlässlichkeit – Und deshalb steigst Du bei uns mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit 30 Tagen Urlaub und einem fairen Gehalt ein.
* Diverse Benefits – Betriebliche Krankenversicherung & Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen in voller Höhe, Jobrad und Benefit Card
Bei uns werden Vertrauen und Respekt großgeschrieben.
Noch Fragen?
Gerne helfen wir weiter:
Cornelia Dlugosch
E:
T:
Liebe Personaldienstleister und Headhunter, wir bitten darum, keine unaufgeforderten Bewerberprofile zu erhalten. Wir berücksichtigen keine unaufgeforderten Bewerbungsunterlagen von Dritten. Es besteht kein Anspruch auf Vergütungszahlung ohne einen schriftlich abgeschlossenen Rahmenvertrag, selbst wenn solche Bewerberprofile später im Einstellungsprozess in Betracht gezogen werden.