Stellenausschreibung
Bei der VERBANDSGEMEINDE VORDEREIFEL,
KREIS MAYEN-KOBLENZ, ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit infolge des Todes des Stelleninhabers neu zu besetzen.
Die Verbandsgemeinde Vordereifel besteht aus 27 Ortsgemeinden mit rd. 16.500 Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die Stadt Mayen.
Die/der Bürgermeister/in wird am Sonntag, dem 22. März 2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürger/ innen der Verbandsgemeinde Vordereifel für eine Amtszeit von acht Jahren nach den Grundätzen der Mehrheitswahl gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl kein/e Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 12. April 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerber/innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zum/zur Bürgermeister/in ist, wer
* Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
* am Tag der Wahl (22. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
* nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen ist sowie
* die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gesucht wird eine kreative, zielstrebige, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die befähigt ist, mit dem Verbandsgemeinderat und seinen Ausschüssen sowie den Ortsgemeinden vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, den Kontakt zur Bevölkerung und zur heimischen Wirtschaft zu pflegen und die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen.
Es wird erwartet, dass die/der gewählte Bürgermeister/in ihren/seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Vordereifel hat oder nimmt.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B2/B3 zugeordnet.
In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerber/in an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber/ in nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlvorschläge spätestens am 2. Februar 2026, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, welche die/der Wahlleiter spätestens am 69. Tag (12.01.2026) vor der Wahl in der Rhein-Zeitung öffentlich bekanntgemacht hat.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum
02.02.2026
an:
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel
Kennwort: Bürgermeisterwahl
Kelberger Straße 26, 56727 Mayen