* Durchführung und Organisation der Versorgung der Gäste nach dem allgemein anerkannten Stand palliativmedizinisch-pflegerischer Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und aller gesetzlichen, öffentlichen und hospizinternen Regelungen und Bestimmungen. Auf der Grundlage des Versorgungsvertrages §39a nach SGB V in Verbindung mit §72 SGB XI (75% Pflege)
* Vertretung der Pflegedienstleitung bei Abwesenheit
* Mitarbeit bei der Belegungsplanung und der Aufnahme von Gästen
* Qualitätssicherung in der Pflege nach den gelten Gesetzen
* Dienstplangestaltung
* Umsetzung der Konzeption gemäß der hospizlich-palliativen Haltung