Fach- und Leitungsaufgaben
Als Fach- und Leitungskraft sollen Sie allgemeine Aufgaben für das Sachgebiet Soziale Sicherung wahrnehmen. Insbesondere Ihre Pflichten umfassen die Gestaltung und Einführung von Zielen, Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen für die Bearbeitung der Aufgaben des Sachgebietes unter besonderer Beachtung der strategischen Ziele und der Geschäftsordnung der Kreisverwaltung sowie der jeweiligen Dienstanweisungen.
* Projektleitung übernehmen
* Fachaufsicht wahrnehmen und Qualitätsprüfungen durchführen
* Persönlicher-, Organisations- und Finanzverantwortung für das Sachgebiet Soziale Sicherung im Sinne der Geschäftsordnung für die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und der jeweiligen Dienstanweisungen wahrnehmen, soweit nicht der Fachdienstleitung vorbehalten
* Fachaufgaben Stellungnahmen bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren fertigen
* Stellungnahmen bei Klagen fertigen
* Strafverfahren und Bußgeldverfahren einleiten
Besonderheiten
Das Sachgebiet Soziale Sicherung SGB XII und Wohngeld ist derzeit in einer Außenstelle untergebracht.
Teilweise obliegt der Fach- und Leitungskraft auch die Standortverantwortung, die Anliegen rund um die Liegenschaftsverwaltung beinhaltet.
Zusätzliche Informationen
Die Position erfordert eine Abteilungsleitung mit Fokus auf soziale Sicherung.
Dabei soll die Position projektorientiert arbeiten und sich ständig weiterbilden.
Auch ist sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden und die Einhaltung der Termine gewährleistet ist.