Aufgaben eines Rechtspflegers
Ein Rechtspfleger ist ein Fachjurist, der bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig ist. Er nimmt Aufgaben wahr, die auf der Grundlage eines Bundesgesetzes übertragen wurden. Dies umfasst insbesondere Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen und familienrechtliche Genehmigungen.
Besondere Merkmale der Tätigkeit eines Rechtspflegers sind:
* Unabhängigkeit: Der Rechtspfleger handelt autonom und unterliegt nur dem Gesetz.
* Weite Kompetenz: Die Aufgabenbereiche des Rechtspflegers reichen von der Entscheidung in einzelnen Fällen bis hin zur Wahrnehmung komplexer Verfahrensverantwortung.
Zusätzlich bearbeitet der Rechtspfleger die folgenden Bereiche:
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung, z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft.
Die Ausbildung zum Rechtspfleger
Die Ausbildung zum Rechtspfleger ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit eines Rechtspflegers erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Die Studiengänge I und II finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen - des Landes Baden-Württemberg statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht.
Einstellungsvoraussetzungen
Um in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein.
* Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand müssen nachgewiesen werden.
* Das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
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