PAn der Philosophischen Fakultät ist zum 01.10.2026 - vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen - die /p pW1-Professur für Allgemeine Pädagogik in der Primarstufebr / (mit Tenure Track auf W2)br / zu besetzen. /p pDie Professur soll in Forschung und Lehre das Gebiet der Allgemeinen Grundschulpädagogik zunächst in seinen wesentlichen theoretischen Feldern abdecken und später in ganzer Breite vertreten. In der Forschung muss der Schwerpunkt in der Primarstufe liegen, was sich auch in den Publikationen niederschlagen soll. Hierbei wäre bei der Bewerbung das Vorweisen von mindestens zwei Publikationen in Alleinautor*innenschaft erwünscht. Von der Stelleninhaberin*dem Stelleninhaber wird ein Forschungsvorhaben erwartet, das in einem Kernbereich der schulformbezogenen Pädagogik resp. der Grundschulforschung liegt und im Falle des Tenure Track einerseits ausdifferenziert, andererseits geweitet und durch mindestens einen weiteren, deutlich unterschiedenen Bereich der Grundschulforschung ergänzt wird. Bezüge zur pädagogischen Praxis in der Grundschule in den bisherigen Handlungsfeldern der Stelleninhaberin*des Stelleninhabers wären wünschenswert. /p pDie Stelleninhaberin*der Stelleninhaber erbringt zunächst Lehre im Umfang von 4 SWS (nach dem Tenure Track dann 8 SWS), die nach Maßgabe der geltenden Studien- und Prüfungsordnung in den am Institut für Grundschulpädagogik angesiedelten Studiengang LA Grundschule/ Primarstufe eingebracht werden. In diesem Zusammenhang werden Engagement und Innovationsfreude in der Gestaltung des Studiengebietes hinsichtlich seiner praxistheoretischen und schulformspezifischen Anforderungen eingefordert. /p pZudem wird von der Stelleninhaberin*dem Stelleninhaber erwartet, dass sie*er ihre*seine Forschungsexpertise in die Arbeit an der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock (INF) bzw. in deren Departments einbringt. Erwartet wird außerdem eine hohe Bereitschaft zur Kooperation mit dem Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung (ZLB) sowie den am Lehramt Grundschule/ Primarstufenlehramt beteiligten bildungswissenschaftlichen und Fachinstituten. /p pAuskünfte erteilt:br / Frau Prof. Dr. Wenke Mückel, Vorsitzende der Berufungskommissionbr / Telefon: 0381/498-2689br / E-Mail: a /a /p p**** /p pDie Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 62 Absatz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben. Ferner ist § 58 Abs. 3 Satz 1 LHG M-V zu beachten. /p pDie Einstellung auf die Juniorprofessur ist gemäß § 62a LHG M-V mit der Zusage verbunden, dass eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis unter der Voraussetzung zugesagt wird, dass im Einzelnen vorab festgelegte Leistungsanforderungen während der Juniorprofessur erfüllt werden. Vor Ablauf der zweiten Phase der Juniorprofessur erfolgt eine Evaluierung im Rahmen des Tenure Tracks, um die Voraussetzungen für die Übernahme auf die unbefristete W2-Professur zu prüfen. Die Professur wird gemäß § 62 Absatz 2 LHG M-V als Juniorprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit oder ggf. im Angestelltenverhältnis besetzt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung im Rahmen einer Zwischenevaluation nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert. /p pBesondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement bei der Einwerbung von Drittmitteln wird erwartet; Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln sind wünschenswert. /p pDie Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien. /p pChancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. /p pDie Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. /p pBewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 18.04.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Str. 28, 180055 Rostock oder vorzugsweise an a /a. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt. /p pDer Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. /p pBewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. /p pUniversität Rostockbr / S42 - Personalangelegenheiten der Hochschullehrenden /p