* In Ihrer Funktion suchen Sie die Antragsstellenden bzw. Leistungsberechtigten und Ihre Angehörigen auf, führen Beratungsgespräche mit diesen und ermitteln den passgenauen Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII und nach dem SGB IX.
* Sie sind mitverantwortlich für die Gesamt- und Teilhabeplanung, die Durchführung von Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen sowie die Erstellung des Gesamt- und Teilhabeplans.
* Zu Ihren Aufgaben gehören ebenfalls die Erstellung von Berichten und sozialpädagogischen Stellungnahmen, Hilfeplangespräche, Fallmanagement sowie die Konzipierung von Hilfsmaßnahmen.
* Mit der Sachbearbeitung des Fachbereichs, den Kolleg*innen des Jugendamtes und anderen Fachbereichen des Hauses sowie Beratungsstellen arbeiten Sie vertrauensvoll und konstruktiv zusammen.
* Weiterhin liegt die Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses in Ihrem Verantwortungsbereich.