Oberärztin / Oberarzt Psychosomatik (w/m/d)
Medizinische Unversitätsklinik, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kennz. Voll-/Teilzeit: 80-100 %
Befristet:5 Jahre
Durchführung von Supervisionen, Behandlungssteuerung sowie konzeptioneller Weiterentwicklung
Mitwirkung in einem interdisziplinären Leitungsteam mit aktiver Weiterentwicklung der Abteilung
Durchführung universitärer Lehre im Rahmen des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZPG)
Unterstützung von Forschungsprojekten, ggf. Durchführung eigener Forschungsprojekte sowie Translation von Forschungsergebnissen in die Klinik
Facharzt/-ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder für Psychiatrie und Psychotherapie
Innovation und der Weiterentwicklung von klinischen Konzepten
Mitarbeit im vielseitigen Umfeld eines modernen Universitätsklinikums, welches neben der Krankenversorgung zusätzlich die medizinische Forschung und Lehre fokussiert
Zukunftssicherer Arbeitsplatz und Standort sowie eine attraktive Vergütung einschließlich betrieblicher Altersversorgung (VBL) bei gleichzeitig möglichst flexiblen Arbeitszeitregelungen
Strukturierte Onboarding-Phase, klinikumseigene Akademie zum Ausbau der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz
Das Universitätsklinikum Tübingen ist ein führendes Zentrum der deutschen Hochschulmedizin. 380.000 ambulant behandelt. Die Qualität der Krankenversorgung ist mit dem Gütesiegel der KTQ zertifiziert.
Die Behandlungs- und Forschungsschwerpunkte unserer Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Ärztlicher Direktor Prof. Neben 3 Stationen verfügt die Abteilung über eine Tagesklinik, einen Hochschulambulanzbereich mit angegliederter Institutsambulanz, einen Konsil- und Liaisondienst, die Sektion Psychoonkologie, die Sektion Translationale Psychotherapieforschung. Die Abteilung ist Teil des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZPG) und leitet das überregionale Kompetenzzentrum für Essstörungen (KOMET).
Frau Dr. Wir wenden den Tarifvertrag der Universitätsklinika Baden-Württemberg (TV-UK) an, Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.