Rechtspfleger/in – Wichtige Teile der Rechtspflege
Als Rechtspfleger/in nehmen Sie wichtige Teile der Rechtspflege wahr. Sie sind als Fachjurist/-in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.
Ihre Aufgaben erfolgen in sachlicher Unabhängigkeit, vergleichbar mit Richterinnen und Richtern. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Sie wahrnehmen Ihre Aufgaben unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
* Grundbuchsachen: Eigentumswechseln, Hypotheken
Ausbildung und Qualifikation
Die Ausbildung zum Rechtspfleger ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Die Studiengänge finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen statt.
Die Ausbildung vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten für die Tätigkeit als Rechtspfleger.
Einstellungsvoraussetzungen
Um einen Vorbereitungsdienst anzutreten, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden:
• Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine andere EU-Mitgliedsstaatsangehörigkeit
• Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
• Alter unter 40 Jahren (bei Schwerbehinderten unter 43 Jahren)
Bei der Einstellung werden Schwerbehinderte bevorzugt behandelt.