Leitung des Amts für Soziales und Teilhabe
Das Amt ist ein wichtiger Akteur der kommunalen Daseinsvorsorge. Es unterstützt Menschen in sozialen Notlagen und sichert ihre gesellschaftliche Teilhabe.
Aufgaben:
* Die eigenverantwortliche Leitung des Amts und die strategische Weiterentwicklung des Amtes
* Die Vertretung der Themen des Amts in gemeinderätlichen Gremien und in der Öffentlichkeit
* Die Gestaltung der Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und weiteren Initiativen und Gruppen
* Die Vertretung des Amts auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene gegenüber Institutionen, Behörden und Arbeitsgemeinschaften
* Das Setzen von Zielen für soziale Projekte und das Controlling
* Die Verantwortung für die konzeptionelle Weiterentwicklung der sozialpolitischen Planung – insbesondere in den Bereichen Sozialhilfe, Altenhilfe, Teilhabe, Integration und Suchthilfe
* Der Impuls für Innovation, die Führung von Veränderungsprozessen und die Weiterentwicklung des Amts im Sinne digitaler Transformation