Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in/Erziehungswissenschaftler*in für die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung in Teilzeit
Entgeltgruppe S 12 TVöD
Besetzbar ab 01.02. für die Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung im Amt für Soziales und Jugend
Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Die „Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung“ als Sachgebiet der Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung unterstützt im Schwerpunkt das Familiengericht in Verfahren zum Umgang- und Sorgerecht. Neben der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren bietet die Fachstelle Beratungen zu Umgangsregelungen und Weitervermittlung sowie Informationen zu Unterstützungsangeboten an. Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt:
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Ihre Aufgaben unter anderem:
1. Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht §§ 50 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
2. Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren, Erstellen von Stellungnahmen und Berichten im Sinne des Kindeswohls
3. Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Trennungs- und Scheidungssituationen nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 18, 50 SGB VIII; §§ und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
4. Beratung beziehungsweise Unterstützung der Familien bei Anliegen zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen
Ihr Profil:
5. Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagog*in oder Bachelor of Arts Erziehungswissenschaften mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
6. Beratungskompetenz sowie Beratungserfahrung beziehungsweise eine zusätzliche Qualifikation in Beratung
7. Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit (Schnittstellenarbeit)
8. hohe soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen sowie ein ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
9. psychische Belastbarkeit und Initiative
10. Kenntnisse in den fachspezifischen Rechtsgrundlagen (SGB VIII, BGB) und im Erstellen von Berichten/Stellungnahmen
11. PC-Kenntnisse (Büro-Standardsoftware) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
Das bieten wir Ihnen:
12. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
13. mobiles Arbeiten nach einer strukturierten Einarbeitung sowie flexible Arbeitszeiten im Rahmen der gültigen Kernarbeitszeit
14. teamgestütztes Arbeiten sowie ein kooperatives und wertschätzendes Arbeitsklima
15. umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
16. berufliche Entwicklungsperspektiven
17. leistungsorientierte Bezahlung
18. betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.