Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams im Krankenhaus in Aichach ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sekretärin (m/w/d) für unser Chefarztsekretariat in der Inneren Medizin in Voll- oder Teilzeit.
IHRE AUFGABEN selbstständige Erledigung aller anfallenden Aufgaben im Sekretariat der Inneren Medizin
Aufnahme von Patienten und Verwalten der Patientenakten
Bearbeitung der eingehenden Post und Organisation der Dokumentenablage
Telefondienst und Korrespondenz
ausführliche Beratung und Aufklärung vor endoskopischen Untersuchungen
Organisation der Termine der Chefärzte
IHR PROFIL eine abgeschlossene Ausbildung als medizinische Fachangestellte (m/w/d), idealerweise mit praktischer Berufserfahrung im Krankenhausbereich
medizinische Kenntnisse aus den Fachgebieten Gastroenterologie und Kardiologie wären wünschenswert
Empathie gegenüber unseren Patienten und Angehörigen
Freude an der Arbeit im Team
selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
WIR BIETEN IHNEN eine familiäre Arbeitsatmosphäre
Eingruppierung in EG 5 TVöD-K und weitere Leistungen gemäß Tarif
interne und externe Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung
Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda
wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeit zum Fahrradleasing – JobRad GmbH
Zuschuss zum Jobticket
betriebliche Altersvorsorge
Mitarbeitervergünstigungen
eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München
KONTAKT PD Dr. med. Heiko Methe
Chefarzt Innere Medizin
Bereich Kardiologie
Tel. 08251 - 909 216
Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.
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