Bildung und Ausbildung für Rechtspfleger
Ausbildung und Studium
Die Ausbildung zum Rechtspfleger ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Diese dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Der Vorbereitungsdienst soll die Fähigkeit vermitteln, die im Fachstudium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben.
Es ist wichtig, dass Sie während Ihrer Ausbildung lernen, mit Bürgerinnen und Bürgern umzugehen.