* Leitung von Eigentümerversammlungen: Sie organisieren und leiten eigenverantwortlich WEG-Eigentümerversammlungen.
* Objektverwaltung: Sie sind hauptverantwortlich für die Betreuung von WEG-Liegenschaften zuständig. Hierbei kümmern Sie sich um die Belange der Objekte und stehen den Eigentümern als kompetente/r Ansprechpartner/in zur Verfügung.