Leitungen für Beratungszentren für Jugend und Familie (m/w/d)Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind unbefristet zu besetzen. Dies bietet die besondere Chance für zwei neue Leitungen, die Teilung eines bestehenden Beratungszentrums in zwei neue Einheiten (Möhringen und Plieningen / Birkach / Sillenbuch) von Beginn an maßgebend mitzugestalten. Sie übernehmen Verantwortung für alle Fachbereiche: soziale Arbeit, psychologische Beratung, Verwaltung und wirtschaftliche Jugendhilfe Sie gestalten die Weiterentwicklung von präventiven Projekten im Bereich und sichern die Bürgernähe aller Dienstleistungen Sie übernehmen Vertiefungsgebiete zur Qualitätssicherung- und Weiterentwicklung der Arbeitsfelder der Beratungszentren und entwickeln (präventive) Projekte im Bereich weiter mehrere Jahre Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe und im Kinderschutz, wünschenswert im ASD und in Leitungstätigkeit kreatives Engagement bei der Gestaltung, Begleitung und Weiterentwicklung von Prozessen einen zukunftssicheren Arbeitsplatz Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus sowie Supervision ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV Gesundheitsmanagement und Sportangebote betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich Rabatte und Angebote über Corporate Benefits Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter. 2025 an unser Online-Bewerbungsportal Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 51-FJan das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Personalmarketing und -gewinnung, Wilhelmstraße 3,Stuttgart senden. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.