Als Fachpraktikerin Tischler lernen Sie sich mit Holz und Holzwerkstoffen zu beschäftigen. Mit handwerklichem Geschick und kreativer Auffassung können Sie Ihre Fähigkeiten in diesem traditionsreichen Handwerksberuf einsetzen.
Berufsbeschreibung
Der Beruf des Fachpraktikers Tischler ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der auf Menschen mit besonderem Förderbedarf zugeschnitten ist. Die dreijährige Ausbildung bietet eine umfassende Ausbildung in Theorie und Praxis, bei der Sie die Bedienung, Einrichtung und Instandhaltung von Maschinen erlernen werden.
Während Ihrer Ausbildung als Fachpraktikerin Tischler werden Sie verschiedene Aspekte des Tischlerhandwerks kennenlernen. Dazu gehören die Herstellung von Möbeln aller Art, die Verlegung von Parkett und die Montage von Einbaumöbeln oder Küchen. Außerdem werden Sie erfahren, wie Oberflächen behandelt und veredelt werden.
Fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung
* Die fachtheoretische und fachpraktische Unterweisung erfolgt nach aktuell gültigen Ausbildungsordnungen und -regelungen der einzelnen Berufsausbildungen.
* Dabei wird die fachpraktische Unterweisung entsprechend Ihres Entwicklungsfortschritts durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Förderplanung an, die es Ihnen ermöglicht, Ihr individuelles Maßnahmeverlauf zu steuern und den Abschluss der Ausbildung sicherzustellen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.
Zugangsvoraussetzungen und Praktika
Um für den Beruf des Fachpraktikers Tischler zugänglich zu sein, müssen Sie zur Zielgruppe behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 19 SGB III) gehören und von der zuständigen Stelle (Bedarfsträger) zugewiesen werden.
Während Ihrer Ausbildung werden Sie an verschiedenen Orten praktische Erfahrungen sammeln und die vermittelten Kenntnisse erproben. Der Umfang beträgt 40 Arbeitstage pro Ausbildungsjahr. Es ist eine tägliche Arbeitszeit von maximal 10 Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit in jeder Kalenderwoche bis zum Umfang der tariflichen / ortsüblichen Arbeitszeit zulässig.
Abschluss und Aufbauoptionen
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Berufsabschluss: Fachpraktiker*in für Tischler*in vor der Handwerkskammer. Optional können Sie auch Teilnahmebescheinigung machen. Die Fortsetzung der Ausbildung zum/zur Tischler/in ist nur als betriebliche Ausbildung möglich.