Sie suchen eine neue Herausforderung und wollen an der Gestaltung der Zukunft des Freistaates Sachsen aktiv mitwirken? Dann verstärken Sie unser Team!
Wer sind wir?
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ist eine oberste Landesbehörde und verantwortlich für die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik sowie die öffentliche Finanzwirtschaft des Freistaates Sachsen.
Das Referat 41 verantwortet im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bürgschaften und Garantien zugunsten sächsischer Unternehmen. Ferner betreut es mehrere Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen. Eine weitere Aufgabe liegt in der Aufsicht über den Pensionsvorsorgefonds des Freistaates Sachsen (Generationenfonds).
Ihre Arbeitsaufgaben bei uns:
1. Vorbereitung von Entscheidungen des Finanzministeriums zur Herausgabe von Bürgschaften und Garantien an sächsische Unternehmen,
2. eigenverantwortliche Vertretung des Finanzministeriums in Bürgschaftsausschüssen, insbesondere bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH,
3. Mitwirkung und Vertretung des Finanzministeriums in Bund-/Länder-Gremien bei Bürgschaftsangelegenheiten,
4. Wahrnehmung der Gesellschafteraufgaben bei Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Fachressort und den Gesellschaften, namentlich bei der Meissen Porzellan-Stiftung GmbH - Gegenstand der Gesellschaft ist die Bewahrung, Förderung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes der sächsischen Porzellanherstellung und Porzellanhandwerkskunst - und der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH - Gegenstand der Gesellschaft ist die Strukturentwicklung insbesondere in den beiden sächsischen Braunkohleregionen,
5. Bewertung und Begleitung von Neugründungen von Beteiligungsunternehmen in
Abstimmung mit dem Fachressort.
Das bringen Sie mit:
6. einen Abschluss als Volljurist/in oder
7. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Universitäts-Diplom, Master) in der Fachrichtung Betriebswirtschaft oder Volkswirtschaft.
Von Vorteil sind:
8. Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht,
9. berufliche Erfahrungen aus - einer rechtsanwaltlichen oder betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Unternehmen, - einer leitenden kaufmännischen Funktion in einem Unternehmen, - einer Tätigkeit im Bereich Banken oder - einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung.
Damit überzeugen Sie uns:
10. Leistungsbereitschaft und hohes Verantwortungsbewusstsein,
11. sehr gute analytische und konzeptionelle Fähigkeiten,
12. ein überzeugendes Auftreten, um die Position des Finanzministeriums in Gremien selbständig zu vertreten,
13. ein ausgeprägtes Urteilsvermögen,
14. Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgabenstellungen, Kommunikations- und Teamfähigkeit, auch in der Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und externen Partnern,
15. sicherer Umgang mit den einschlägigen Softwareprogrammen des MS-Office-Paketes.
Das bieten wir Ihnen:
16. einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder nach Entgeltgruppe 13 bzw. nach Möglichkeit Übernahme in ein Beamtenverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt, soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
17. Für Bedienstete, die in einem Beamtenverhältnis stehen, richtet sich eine Verwendung nach dienstrechtlichen Vorschriften; der Dienstposten ist der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene zugeordnet. Beamten bietet der Dienstposten Entwicklungsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A15.
18. eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten, engagierten und aufgeschlossenen Team, das Sie bei der Einarbeitung unterstützt,
19. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a. flexible Arbeitszeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen,
20. persönliche und fachliche Entwicklung durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot sowie die Möglichkeit eigene Ideen einzubringen,
21. ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung,
22. das Angebot eines Job-Tickets.
Für eine Teilzeitbeschäftigung (ab 35 Wochenstunden) ist der Dienstposten grundsätzlich geeignet.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher sehr an Bewerbungen entsprechend qualifizierter Frauen interessiert. Unsere Gleichstellungsbeauftragte steht Ihnen im Stellenausschreibungsverfahren neben dem Personalreferat gern als weitere Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bitten wir Sie, einen Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung der Bewerbung beizulegen.
Wir haben Sie neugierig gemacht?