Mit rund 15.000 Studierenden und rund 900 Beschäftigten gehören wir zu den zehn größten Fachhochschulen in Deutschland und bieten in über 80 Studiengängen Bachelor- und Masterabschlüsse in der Informatik, in Ingenieur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie in den Bereichen Architektur und Design. Drittmittelstarke Forschung und zahlreiche Transferprojekte schaffen direkte Zugänge zu Unternehmen vor Ort. Verstärken Sie unsere Hochschule – ab sofort, in Vollzeit und unbefristet als
Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) mit dem Aufgabengebiet „Digitale Gestaltungskompetenzen“
Entgeltgruppe: bis EG 13 TV-L)
Der Fachbereich Design der Fachhochschule Dortmund sucht für die Position einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) eine Persönlichkeit zur studiengangsübergreifende Lehre in digitalen Gestaltungskompetenzen der Bachelor- und Masterstudiengänge.
Konstante Weiterentwicklung und Fortbildung in den für die Lehrinhalte relevanten digitalen Innovationen, Werkzeugen und Technologien. Sie setzen sich kontinuierlich mit aktuellen Fortschritten und technologischen Entwicklungen im genannten Fachgebiet auseinander und erweitern regelmäßig Ihr Fachwissen durch gezielte Weiterbildung auf diesem Gebiet.
Sie sind in der Lage auch in englischer Sprache zu lehren
Sie besitzen ausgezeichnete Teamfähigkeit und die Kompetenz, in interdisziplinären Projekten effektiv zu kooperieren.
bieten – einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielseitigen Aufgaben und den Vorteilen des öffentlichen Dienstes, insbesondere die Beschäftigung im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
fördern – die fachliche und persönliche Weiterentwicklung durch ein umfangreiches internes und externes Fort- und Weiterbildungsangebot.
fokussieren – Familie und Gesundheit durch flexible Arbeits-/Teilzeitmodelle, mobiles Arbeiten sowie die Angebote des Familienservice und des Gesundheitsmanagements.
Die Bewerbungen geeigneter Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Behinderung, die diesen gleichgestellt sind, im Sinne des §2 SGB IX sind erwünscht. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.