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An der tub - körperschaft des öffentlichen rechts mit dienstherrenfähigkeit - wird voraussichtlich im wintersemester 2025/26 die*der präsident*in (m/w/d) für eine amtszeit von 4 jahren gewählt.

Berlin
TU Berlin
Recht
Inserat online seit: 13 August
Beschreibung

Hochschulleitung, TUB

An der TUB - Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit - wird voraussichtlich im Wintersemester 2025/26 die*der Präsident*in (m/w/d) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.

Über uns

Die Technische Universität Berlin ist exzellent in Forschung und Lehre. Mit ca. 35.000 Studierenden und über 7.000 Beschäftigten in sieben Fakultäten gehört sie zu den größten Technischen Universitäten in Deutschland. Die TU Berlin versteht sich als eine soziale und diverse Universität. In ihr interagieren unterschiedliche Fachkulturen, Mitglieder aus aller Welt, verschiedene Genderidentitäten und vielfältige Lebensrealitäten in allen Bereichen des Universitätslebens.

Die TU Berlin versteht sich als Universität, deren Mitglieder auf Augenhöhe kommunizieren und sich aktiv in den akademischen Gremien engagieren. Als Wissenschaftseinrichtung ist sie Teil des Exzellenzverbundes Berlin University Alliance und zahlreicher internationaler Netzwerke. Sie engagiert sich für gute, innovative Lehre und versteht es, aus ihrem großen, technischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, geistes-, planungs- und wirtschaftswissenschaftlichen Fächerspektrum Synergien für Forschung und Lehre zu schaffen.

Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Label, sondern ist als Querschnittsthema in Forschung, Lehre und Verwaltung verankert. Durch hohe Vernetzung mit sowohl anderen Wissenschaftsstandorten im In- und Ausland als auch Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Gesellschaft ist die TU Berlin international konkurrenzfähig und zukunftsfähig aufgestellt. Sie will ihren Mitgliedern - nicht nur durch ihren Standort inmitten der Hauptstadt - ein attraktives Arbeitsumfeld bieten.

Ihre Aufgaben

Die*Der Präsident*in vertritt die TU Berlin nach außen und ist gesetzliche*r Vertreter*in der Universität. Sie*Er führt das nach dem Kollegialprinzip arbeitende, die Universität leitende Präsidium und hat hier die Richtlinienkompetenz. Ihre*Seine Aufgaben werden insbesondere in § 21 der Grundordnung der Technischen Universität Berlin i.V.m. § 55 BerlHG bestimmt.

Ihr Profil

Zur*Zum Präsident*in kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie*er die Aufgaben des Amtes erfolgreich bewältigen kann.

Die*Der Präsident*in der TU Berlin muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Sie*Er muss durch eigene ausgewiesene Erfahrung in Forschung, Lehre, Wissens- und Technologietransfer sowie im Umgang mit nationalen und internationalen Partner*innen die Wissenschaftler*innen der Universität motivieren
2. Sie*Er muss sich für die universitären Belange beim Senat von Berlin ebenso wie bei Kooperationspartnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen können.
3. Von der*dem Präsidenten*in wird erwartet, dass sie*er innovative Impulse setzt und laufende Prozesse der Strategiefindung und langfristigen strategische Entwicklung federführend gestaltet. Ziel ist die Erhaltung, klare Konturierung und Weiterentwicklung des Profils der TU Berlin.
4. Sie*Er geht mit kooperativem Führungsstil die drängenden Herausforderungen von knappen Ressourcen, Digitalisierung, und Standortentwicklung an. Dafür ist es erforderlich, dass sie*er über ein hohes Maß an sozialen und kommunikativen Kompetenzen verfügt und diese allen Mitgliedergruppen der Universität gleichermaßen entgegenbringt. Kritische Selbstreflexion und ein auf Integration und Teilhabe ausgerichtetes Handeln werden von der*dem Präsidenten*in erwartet.
5. Die*Der Präsident*in agiert in einer lebendigen partizipativen Gremienkultur.

Die*Der Präsident*in wird für die Dauer der vierjährigen Amtszeit im Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Sie*Er erhält Bezüge nach BesGr. W 3 zuzüglich eines Funktionsleistungsbezuges. Wird ein*e Hochschullehrer*in einer Hochschule des Landes Berlin ins Präsidentenamt bestellt, so gilt sie*er für die Dauer der Amtszeit als ohne Besoldung beurlaubt.
Die*Der Präsident*in wird vom Erweiterten Akademischen Senat EAS gewählt und vom Senat von Berlin bestellt.

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