Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.
Leiter*in der Stabsstelle fachliche Steuerung
~(Eingruppierung nach EG 13 TVöD bzw. A 13 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Zuwanderung / Immigration Office unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
Stellvertretung und Unterstützung der Abteilungsleitung bei der strategischen Weiterentwicklung und Optimierung der Services in der Zuwanderungsabteilung
Qualitäts- und Wissensmanagement sowie Einarbeitungs- und Ausbildungskonzepte (fort-)entwickeln, konzipieren, aufbauen und fortschreiben
Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil.
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 3 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen.