Der Beruf des Rechtspflegers ist sowohl herausfordernd als auch faszinierend.
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* Familien- und Betreuungsverfahren:
Rechtspfleger sind in diesem Bereich für die Wahrung der Menschenrechte verantwortlich, indem sie die Betreuer bei ihrer Tätigkeit unterstützen und kontrollieren.
* Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen:
Rechtspfleger sorgen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem sie zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigern oder sein Arbeitseinkommen pfänden.
* Grundbuchangelegenheiten:
Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und schaffen dadurch Rechtssicherheit.
* Insolvenzverfahren:
Rechtspfleger leiten die Gläubigerversammlungen und sorgen für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens.
* Handels- und Vereinsregister:
Rechtspfleger prüfen die Voraussetzungen und nehmen die Eintragungen vor, um klare Verhältnisse zu schaffen.
* Rechtsantragsstelle:
Rechtspfleger nehmen Anträge von rechtssuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten.
* Nachlassangelegenheiten:
Rechtspfleger prüfen, wer die Erben sind, und stellen entsprechende Nachweise aus, um den letzten Willen von Verstorbenen durchzusetzen.
* Vollstreckung von Freiheitsstrafen:
Rechtspfleger setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten, und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden.
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. den Außenkursen in Ulm und verläuft in drei Abschnitten:
* Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
* Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
* Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Rechtspfleger-Studium erfüllst du, wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife hast, die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz besitzt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllst und gesundheitlich geeignet bist.
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