Schloss Freudental ist eine neue private Akutklinik für Psychodynamische Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Großraum Stuttgart, die im Frühjahr 2022 eröffnet wurde. Sie gehört zu den Libermenta Privatkliniken, in denen Menschen mit psychischem Leidensdruck die Möglichkeit bekommen, diesen zu lindern und Stabilität, Normalität sowie Lebensqualität wiederzuerlangen. Im Fokus der ganzheitlichen und wissenschaftlich hochklassigen Therapiemethoden steht ausnahmslos die seelische Gesundheit von akut psychisch erkrankten Menschen. Als Dienstleister im Sinne unserer Gäste und deren Gesundheit suchen wir starke, kompetente, verständnisvolle und kümmernde Persönlichkeiten, für die es gleichzeitig Leidenschaft und Berufung ist, Erkrankten zu helfen und die durch Ihr Tun und Handeln dazu beitragen, Leiden zu lindern.
Hierfür suchen wir ab sofort oder nach Vereinbarung eine Examinierte Pflegekraft aus dem Bereich Krankenpflege, Altenpflege oder Kinderkrankenpflege (m/w/d) in Voll- und/oder Teilzeit.
Aufgaben
Diese Aufgaben warten auf Sie:
* Psychiatrische Pflege und Betreuung von Patienten
* Multiprofessionelle Zusammenarbeit
* Dokumentation und Qualitätssicherung
Qualifikation
Sie bringen mit:
* Staatliche Anerkennung als Pflegekraft aus dem Bereich Krankenpflege, Altenpflege oder Kinderkrankenpflege
* Möglichst Fachkenntnisse im Bereich der psychiatrischen Pflege vorzugsweise auf einer psychotherapeutisch orientierten Station
* Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
* Empathie und Hilfsbereitschaft
* Hohe soziale Kompetenz
* Möglichst Bereitschaft zur Arbeit im Dreischichtsystem
Benefits
* Einen attraktiven Arbeitsplatz mit höchsten Ansprüchen an die medizinische/therapeutische Qualität der Behandlung
* Eine leistungsgerechte Vergütung
* Moderne Büroeinrichtung
* schöne Personalaufenthaltsräume
* hochqualitative Dienstkleidung
* gute technische Ausstattungen
* Eine vergünstigte Verpflegung (Frühstück/Mittagessen/Abendessen)
* kostenlose Getränkeauswahl
* Fortbildungsmöglichkeiten
* Eine attraktive Region mit vielfältigem Kulturangebot und hohem Freizeitwert
Wie Sie wissen, gilt seit dem 15. März 2022 die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nach § 20a Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben Personen, die ab dem 16. März 2022 in unserer Einrichtung tätig werden sollen, der Leitung vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis nach § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG vorzulegen. Dies kann (1) ein Impfnachweis, (2) ein Genesenennachweis, (3) ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden oder (4) ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, sein. Verfügen Sie nicht über einen solchen Nachweis oder legen Sie einen solchen Nachweis nicht vor, dürfen wir Sie von Gesetzes wegen nicht in unserer Einrichtung beschäftigen.