HIER WERDEN SIE ARBEITEN:
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als Personalexperten unterstützen wir verschiedene Firmen bei der Suche nach passenden Fach- und Führungskräften (m/w/d) und stehen Ihnen als Karriereberater zur Seite.
Unser Auftraggeber ist ein namhaftes Unternehmen aus der Pharmaindustrie mit mehreren Standorten in Deutschland.
Aktuell suchen wir Sie am Standort Biberach an der Riß für folgende attraktive Position,
Arbeitsmedizinische Assistentin (m/w/d) in Teilzeit 50% / Pharmakonzern
Nutzen Sie Ihre Chance und werden Sie Teil dieser Erfolgsgeschichte!
DIES SIND IHRE AUFGABEN:
1. Eigenständige Organisation, Planung, Terminierung und Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen wie z.B. Seh- und Hörtests, Spirometrien, EKG
2. Mitwirkung bei der Erstversorgung von Patienten mit akuten Gesundheitsproblemen inkl. Arbeits- und Wegeunfällen
3. Durchführen von Impfungen
DAS BRINGEN SIE MIT:
4. Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft, medizinische Fachangestellte/-r oder Notfallsanitäter/-in oder vergleichbare Qualifikation mit einigen Jahren Berufserfahrung
5. Erfahrung in Versorgung von medizinischen Notfällen und im Impfen
6. Idealerweise arbeitsmedizinische Kenntnisse und Erfahrung
7. Sicherer Umgang mit MS Office, SAP oder vergleichbaren Anwendungen sowie organisatorisches Geschick
8. Ausgeprägtes Organisationstalent mit hoher Belastbarkeit und guter Kommunikationsstärke – auch in schwierigen Situationen
9. Fließende Deutschkenntnisse sowie erweiterte Englischkenntnisse
WIR GARANTIEREN IHNEN:
10. Unbefristeter Arbeitsvertrag inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Anlehnung an den Chemietarifvertrag Baden-Württemberg
11. Tarifliche Entlohnung nach dem GVP-Tarifwerk sowie ggf. Branchenzuschläge
12. Betriebliche Altersvorsorge
13. Hochwertige Profi-Schutz- und -Arbeitskleidung sowie arbeitsmedizinische Vorsorge
14. Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen
15. Vielzahl an Shopping-Rabatten
16. Spannende Projekte bei wertschätzenden Kunden
17. §1155