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Mitarbeiterstelle (m/w/d) im prüfungsinnendienst

Bonn
Finanzamt Bonn-Innenstadt
Inserat online seit: 1 September
Beschreibung

Im Finanzamt Bonn-Innenstadt ist zum 01. Januar 2026 eine für die Dauer der einjährigen Elternzeitvertretung befristete





Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Prüfungsinnendienst




in Teilzeit (31,87 Stunden/Woche = 80%) zu besetzen.

Der Außenprüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Prüfungsstellen im Finanzamt und umfasst unter anderem die nachfolgenden Aufgaben:

* Erstellung von Prüfungsanordnungen und einfachen Anschreiben
* Erfassung von Prüfungsauswertungen und Wochenberichten
* Versand von Außenprüfungsberichten und anderen Schreiben
* Fristenüberwachung
* Pflege von Betriebsdaten und Konzernverzeichnissen
* Mitarbeit bei der Erstellung von Prüfungsplänen
* Anlegen von Akten und Verwaltung von Altakten
* Telefondienst für Prüferinnen und Prüfer



Sonstige Aufgaben nach Zuweisung runden das Aufgabengebiet ab. Die Tätigkeit wird ausschließlich im Innendienst ausgeübt.

Bewerberinnen/Bewerber müssen in der Lage sein, das gesamte oben beschriebene Spektrum abzudecken und zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen und den verschiedenen Prüfungsdiensten zu wechseln (Mischarbeitsplatz).


An die Bewerber/-innen werden folgende Anforderungen gestellt:

Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als

* Kaufleute für Büromanagement
* Industriekaufleute
* kaufmännische Assistenten / Wirtschaftsassistenten (m/w/d)
* Verwaltungsfachangestellte
* Kaufleute für Tourismus und Freizeit
* Einzelhandelskaufleute
* Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement
* Kaufleute für Hotelmanagement
* Kaufleute für Versicherungen
* Sozialversicherungsfachangestellte
* Kaufleute für Marketingkommunikation
* Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung
* Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
* Steuerfachangestellte/r
* einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in dem erlernten Beruf
* Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete
* Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungs-bewussten Arbeitsweise
* fachliche Veränderungsbereitschaft
* Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
* Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
* Kommunikationsfähigkeit
* schnelle Auffassungsgabe
* gute Teamfähigkeit
* sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)



Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Frauenförderungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.



Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.



Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeiten sind bei flexibler Arbeitszeit arbeitstäglich in der Zeit zwischen 6:30 Uhr bis 19:00 Uhr zu leisten. Das Finanzamt Bonn-Innenstadt liegt in Bonn in verkehrsgünstiger Lage nur wenige Gehminuten vom Bertha-von-Suttner-Platz entfernt.



Es handelt sich um eine sachgrundmäßig befristete Stelle gem. § 14 TzBfG.



Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Bonn-Innenstadt, Frau Roth (Tel.: 0228/718-2634) und Frau Wölwer (Tel.: 0228/718-2781) gerne zur Verfügung.

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 26.09.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:



Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen in eingescannter Form bzw. als Datei bei:

* tabellarischer Lebenslauf
* Kopien aller Zeugnisse über abgelegte Prüfungen / Fortbildungen
* Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
* Arbeitszeugnisse
* Beglaubigtes Führungszeugnis
* bei einer Schwerbehinderung: Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbung angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.



Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu.


Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Dem Finanzamt Bonn-Innenstadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Finanzamt Bonn-Innenstadt
Welschnonnenstr. 15
53111 Bonn
Tel.: 0228/718-0
E-Mail: Service-5205@fv.nrw.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Bonn-Innenstadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Bonn-Innenstadt
c/o Finanzamt Bonn-Innenstadt
Welschnonnenstr. 15
53111 Bonn

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Bonn-Innenstadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.

Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.

Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.

Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

* Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
* Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
* Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
* Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
* Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .

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