Verantwortlichkeiten
Selbstständige Durchführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an technischen Geräten und elektrischen Anlagen zur Gewährleistung der Prozessverfügbarkeit für technische Systeme.
* Fachkundige Sicherstellung der Funktionsfähigkeit elektronischer Komponenten einzelner Systeme und Anlagen.